Recruitment Circle
6 & 7 Stockwerk
Wilhelmine-Gemberg-Weg 11
10179 Berlin Mitte
(ehemals: C/o WeWork / Stresemannstraße 123, 10963 Berlin, Potsdamer Platz)
Geschäftsführer: Dominic Schulz & Raphael Eisenberg
Rechtsform: GmbH
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registerort: Amtsgericht Charlottenburg
USt-IdNr: DE 341625144
Steuernummer: 37/486/51262
Handelsregister B des Amtsgerichts Berlin
registrierte Nummer: HRB 226508 B
E-Mail: info@recruitmentcircle.de
Tel.: 030 16639150
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen & Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft (siehe 1. Definitionen) und ihren Kooperationspartnern (im Folgenden: Kunde), im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen über die Personalvermittlung von der Gesellschaft geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Gesellschaft nicht an, sofern keine abweichende individuelle und schriftliche Vereinbarung mit einem Vertretungsberechtigten der Gesellschaft getroffen wurde.
In diesen Geschäftsbedingungen sind die nachstehenden Definitionen anwendbar:
a. „Gesellschaft” bezeichnet die Eisenberg Consulting und Recruitment Circle GmbH sowie deren Tochterunternehmen.
b. „Kunde” bezeichnet die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, der dem Bewerber in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vorgestellt wird. In diesem Fall unsere Kooperations- und Vertragspartner.
c. „Bewerber’’ ist die von der Gesellschaft dem Kunden vorgestellte Person, einschließlich Angehörigen des eigenen Personals der Gesellschaft. Hierunter fallen auch potenzielle Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter (Freelancer), Berater oder Zeitarbeitnehmer.
d.„Vorstellung” ist die persönliche oder telefonische Befragung des Bewerbers durch den Kunden nach der Anweisung des Kunden gegenüber der Gesellschaft nach einem Bewerber zu suchen; oder die Weiterleitung eines Lebenslaufes oder anderer Informationen an den Kunden, die den Bewerber identifizieren.
e. „Einstellung“ ist die rechtswirksame Beauftragung, Beschäftigung oder Nutzung der Arbeitskraft des Bewerbers durch den Kunden (bzw. einer mit dem Kunden in wirtschaftlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehenden Gesellschaft), gleichgültig auf welcher vertraglichen Grundlage, die direkt oder indirekt infolge einer Vorstellung durch die Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten ab der durch die Gesellschaft vermittelten Vorstellung vereinbart wird.
f. „Vergütung’’ umfasst das Basisgehalt, eine garantierte Prämie, eine Zulage, Leistungsanreizzahlungen, die Nutzung eines Firmenwagens und alle anderen steuerpflichtigen und (ggf. nicht steuerpflichtigen) Zuwendungen, die der Bewerber vom Kunden innerhalb der ersten 12 Monate ab Einstellung beanspruchen kann. Sofern ein Firmenwagen durch den Kunden bereitgestellt wird, wird ein fiktiver Pauschalbetrag in Höhe von EUR 7.500,00 auf die, zur Berechnung der Gebühr maßgeblichen Vergütung, aufgeschlagen.
Sofern aus dem Zusammenhang nicht etwas Anderes hervorgeht, umfassen Bezugnahmen auf den Singular den Plural und Bezugnahmen auf das Maskulinum umfassen das Femininum sowie umgekehrt.
Die in diesen Bedingungen enthaltenen Überschriften dienen lediglich der Vereinfachung und berühren nicht ihre Auslegung.
Der Kunde verpflichtet sich:
1. Der Gesellschaft alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der Gesellschaft erstellt werden.
2. Der Gesellschaft innerhalb von 5 Werktagen nach Vorstellung anzuzeigen und nachzuweisen, falls ein vorgestellter Bewerber seine Bewerbungsunterlagen bereits direkt oder über Dritte beim Kunden eingereicht hat. (Anderenfalls gilt der Bewerber als durch die Gesellschaft vorgestellt.)
3. Die Gesellschaft nach Angebot an einen Bewerber und Annahme des Angebotes durch den Bewerber innerhalb von 14 Tagen über die Einzelheiten der vertraglichen Vergütungsregelungen zu informieren.
4. Alle Personalunterlagen, die mit dem konkreten Auftrag verbundenen Personalunterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen des vermittelten Bewerbers, unverzüglich nach Beendigung des Auftrages zu vernichten.
a. Die von dem Kunden an die Gesellschaft für eine Vorstellung, die zu einer Einstellung führt, zu zahlende Gebühr berechnet sich wie folgt gemessen an der Vergütung (zzgl. Umsatzsteuer):
Gebühr entsprechend der vereinbarten Kooperationsvereinbarung.
Mindestens jedoch 12.500 EURO.
b. Die Gebühren entstehen mit wirksamem Vertragsabschluss. Die Gebühr ist innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Eine gemäß Ziffer 4(a) berechnete Einstellungsgebühr wird in Bezug auf einen Bewerber berechnet, der – ob direkt oder indirekt – infolge oder aus einer Vorstellung durch die Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung, bei dem Kunden bzw. einer mit dem Kunden in wirtschaftlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehenden in- oder ausländischen Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft eine Tätigkeit aufnimmt, einen Arbeits-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag abschließt oder eine ähnliche Form der Zusammenarbeit eingeht.
c. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Zinsen auf überfällige Beträge zu einem Satz von 9% jährlich über dem Basiszinssatz zum jeweiligen Zeitpunkt ab dem Fälligkeitstermin bis zum Tag der Zahlung zu berechnen.
d. Für Kunden mit Hauptsitz in der Eurozone – mit EURO (€) als lokaler Währung – werden Rechnungen in EURO (€) gestellt und müssen in EURO (€) beglichen werden, sofern nicht anders vereinbart.
a. Sofern in einer Kooperations- oder Zusatzvereinbarung mit der Gesellschaft vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 5000€ pro beauftragter Suche, vor Beginn der Suche an die Gesellschaft zu leisten. Die restliche Gebühr (entsprechend der vereinbarten Kooperationsvereinbarung) wird mit Unterschrift des Vermittelten fällig. Abzuziehen sind hiervon die 5000€ Anzahlung.
a. Wird das Vertragsverhältnis mit einem Bewerber innerhalb der ersten 8 Wochen ab dem ersten Einsatztag oder davor beendet, führt die Gesellschaft gegen Nachweis des Kündigungsschreibens einmalig eine Suche nach einem sodann kostenfrei zu überlassenden (Ersatz-)Bewerber durch, sofern der Kunde
1. die Gebühr nach Ziffer 4 innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt hat und
2. er die Gesellschaft schriftlich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 7 Tagen ab Beendigung benachrichtigt hat,
3. die Beendigung nicht auf betriebsbedingten Gründen beruht (hierfür ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig) und
4. die Kündigung vom Bewerber erklärt wurde (hierfür ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig).
b. Sollte der Kunde, eine Tochtergesellschaft des Kunden oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen, einen Bewerber nach einer Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach der Beendigung erneut einstellen, wird eine gemäß der vorstehenden Ziffer 4(a) berechnete volle Gebühr ohne Anspruch auf kostenfreie Nachbesetzung fällig.
a. Wird ein vorgestellter Bewerber ohne Rücksprache mit der Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung von dem Kunden eingestellt oder die Gesellschaft vom Kunden in sonstiger Weise umgangen, verpflichtet sich der Kunde zur Entrichtung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten nach Ziffer 4(a) berechneten Einstellungsgebühr. Die Gesellschaft behält sich eine regelmäßige Überprüfung der Sachlage vor.
b. Vorstellungen von Bewerbern sind vertraulich. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten über Bewerber an andere Personen, Einzelunternehmer oder Gesellschaften (im folgenden „Dritte“ genannt) weiterzugeben oder den Bewerber Dritten vorzustellen. Verletzt der Kunde diese Pflicht und kommt es gegebenenfalls innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung zu einer Einstellung des Bewerbers bei dem Dritten, so kann die Gesellschaft gemessen an der Schwere des Verstoßes vom Kunden eine Gebühr in bis zu doppelter Höhe der nach Ziffer 4(a) berechneten Einstellungsgebühr, in jedem Fall aber den ihr dadurch entgangenen Gewinn, fordern.
a. Die Gesellschaft wird die Bewerber im Hinblick auf die Einigung und Passung für die zu besetzende Stelle prüfen und angemessene Befragungen mit gesetzlich zulässigem Inhalt hinsichtlich der Eignung und der Lebensläufe der Bewerber vornehmen. Sollten sich in diesem Rahmen Anhaltspunkte ergeben, die eine Eignung für die zu besetzende Stelle ausschließen, wird der Bewerber für diese Stelle nicht vorgeschlagen.
b. Dem Kunden bleibt es unbenommen, unabhängige Referenzen einzuholen und sich selbst über die Eignung des Bewerbers zu informieren.
c. Der Kunde ist für die Erbringung erforderlicher Genehmigungen und für die Veranlassung medizinischer Untersuchungen und/oder Ermittlungen der Krankengeschichte eines Bewerbers und die Erfüllung medizinischer und anderer Anforderungen oder Qualifikationen selbst verantwortlich.
a. Beide Parteien sind sich einig, dass sie beim Austausch von Bewerberdaten jeweils als eigene Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts einzustufen sind. Einer Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung zwischen beiden Parteien bedarf es insofern nicht. Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Bewerberdaten an den Kunden ist die jeweilige Einwilligung des Bewerbers. Die Gesellschaft verpflichtet sich diese beim Bewerber einzuholen.
b. Sofern der Kunde kein Interesse an einem Bewerber hat, sind dessen Bewerberdaten vom Kunden, mit Ausnahme von Vor- und Nachnamen des Bewerbers, spätestens nach 6 Monaten zu löschen. Vor- und Nachnamen des Bewerbers in Kombination mit dem Geburtsdatum hat der Kunde erst nach 12 Monaten zu löschen, um seine Vertragsverpflichtungen aus § 6 erfüllen zu können. Datenschutz-rechtliche Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung ist das berechtigte Interesse beider Parteien an der wirtschaftlichen Durchführung dieses Vertrags, Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO.
c. Die Gesellschaft verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen über das Unternehmen des Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche von der Gesellschaft erhaltene Informationen über die Bewerber vertraulich zu behandeln.
Eine Haftung der Gesellschaft bezüglich der vom Kunden vorgenommenen Bewerberauswahl ist ausgeschlossen, d.h. die Gesellschaft übernimmt für die Eignung eines vom Kunden ausgewählten Bewerbers keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr und haftet auch nicht für Schäden, die auf Falschangaben der Bewerber oder von Dritten oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind. Es wird auch keine Gewähr dafür übernommen, dass ein vorgestellter Bewerber vor Vertragsschluss mit dem Kunden nicht anderweitig vermittelt wird, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Die Gesellschaft haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Gesellschaft auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages oder der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht.
Die Gesellschaft darf den Namen sowie das Logo des Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages bis auf Widerruf als Auftragnehmer in seine Referenzliste mit aufnehmen, sofern dies in nicht besonders herausgehobener Art und Weise geschieht. Pressemitteilungen des Partners zur Zusammenarbeit müssen zuvor ausdrücklich und in Textform vom Kunden freigegeben werden.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenregelung der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.