Recruitment Circle
C/o WeWork
Stresemannstraße 123
10963 Berlin, Potsdamer Platz
Geschäftsführer: Dominic Schulz & Raphael Eisenberg
Rechtsform: GmbH
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registerort: Amtsgericht Charlottenburg
USt-IdNr: DE 341625144
Steuernummer: 37/486/51262
Handelsregister B des Amtsgerichts Berlin
registrierte Nummer: HRB 226508 B
E-Mail: info@recruitmentcircle.de
Tel.: 030 16639150
Recruitment Circle GmbH ist ein professionelles Partnernetzwerk (im Folgenden: “Netzwerk” genannt) ausschließlich für Personalvermittler sowie Personalberater, die Bewerber in Festanstellung, auf freiberuflicher Basis vermitteln möchten oder Endkunden in Personalthemen beraten.
Die Nutzung dieses Partnernetzwerks wird in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Partner AGB) für Partnerunternehmen geregelt. Sie gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen & Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft (siehe 1. Definitionen), ihren Kooperationspartnern (im Folgenden: Partner) und beider Kunden (im Folgenden: Endkunden), im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen über die Vermittlung von Aufträgen und Personal von der Gesellschaft geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner erkennt die Gesellschaft nicht an, sofern keine abweichende individuelle und schriftliche Vereinbarung mit einem Vertretungsberechtigten der Gesellschaft getroffen wurde.
In diesen Geschäftsbedingungen sind die nachstehenden Definitionen anwendbar:
a. „Gesellschaft” bezeichnet die Recruitment Circle GmbH.
b. „Partner“ ist jeder registrierte Recruiter/Personalvermittler/Personalberater.
c. “Netzwerk” ist das Partnernetzwerk von Recruitment Circle GmbH zum teilen (und dadurch gegenseitigen partizipieren) von Aufträgen zur erfüllung von Dienstleistungs-/Produktanfragen eines Endkunden sowie Bewerbern (1.g.).
d. „Job-Holder“ sind Partner, die eine Stellenausschreibung oder Aufträge für Dienstleistungen ihres Kunden im Partnernetzwerk (mit mehreren oder einzelnen Partnern) teilen.
e. „Candidate-Holder“ sind Partner, die einen Bewerber für die Stellenausschreibung des Job-Holders vorschlagen.
f. „Jobposting“ ist eine Stellenausschreibung des Job-Holders.
g. “Job” ist ein Auftrag für eine Dienstleistung oder Produktbereitstellung des Endkunden
h. „Bewerber’’ ist die von einem der Partner vorgestellte Person, einschließlich Angehörigen des eigenen Personals der Gesellschaft. Hierunter fallen auch potenzielle Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter (Freelancer), Berater oder Zeitarbeitnehmer.
i. „Bewerbervorschlag“ ist die Übermittlung eines Bewerberprofils von einem Candidate-Holder an den Job-holder.
j. „Split-Fee Vereinbarung“ ist die Vereinbarung zwischen einem Job-Holder und dem Candidate-Holder mit einer betragsmäßigen oder prozentualen Aufteilung („Split Fee“) der Provision des Job-Holders zu Gunsten des Candidate Holders.
k.„Einstellung“ ist die rechtswirksame Beauftragung, Beschäftigung oder Nutzung der Arbeitskraft des Bewerbers durch den Endkunden (bzw. einer mit dem Endkunden in wirtschaftlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehenden Gesellschaft), gleichgültig auf welcher vertraglichen Grundlage, die direkt oder indirekt infolge einer Vorstellung durch die Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten ab der durch die Gesellschaft vermittelten Vorstellung vereinbart wird.
Sofern aus dem Zusammenhang nicht etwas Anderes hervorgeht, umfassen Bezugnahmen auf den Singular den Plural und Bezugnahmen auf das Maskulinum umfassen das Femininum sowie umgekehrt.
Die in diesen Bedingungen enthaltenen Überschriften dienen lediglich der Vereinfachung und berühren nicht ihre Auslegung.
Die vorbezeichneten Begriffe beziehen sich selbstredend auf alle Partner (m/w/d).
1.1 Der Partner stimmt den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift der “Vereinbarung Zur Zusammenarbeit” zu. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bedingungen jederzeit zu aktualisieren und die weitere Nutzung der Dienste von der Zustimmung des Partners abhängig zu machen.
1.2 Weiterhin erklärt der Partner sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet werden.
2. Der Partner stimmt der Registrierung und Freischaltung für das Recruitment Circle Partner Netzwerks zu.
2.1 Zur Nutzung Partnernetzwerk muss der Partner und die Gesellschaft die “Vereinbarung zur Zusammenarbeit” unterschreiben.
2.2 Jeder Partner darf nur ein Partnerprofil (als unter Seite auf der https://www.recruitmentcircle.de/partnernetzwerk Webseite) im Partnernetzwerk besitzen und darf Dritten nicht gestatten, das eigene Partnerprofil zu nutzen.
2.3 Die Partnerangaben müssen wahr sein und in gegenüber der Gesellschaft aktualisiert gehalten werden, wenn sich Änderungen ergeben.
Zur Kommunikation mit anderen Partnern & Endkunden stellt die Gesellschaft folgende Webseite bereit:
https://www.recruitmentcircle.io/network und deren individuelle Partner Unterseiten: https://www.recruitmentcircle.de/network/ …
4.1 Wir sind berechtigt, jederzeit neue Funktionalitäten auf www.recruitmentcircle.de hinzuzufügen oder zu entfernen.
4.2 Wir überprüfen die Beiträge unserer Partner grundsätzlich nicht. Sollten wir jedoch Kenntnis davon erlangen, dass Beiträge gegen unsere Bedingungen verstoßen, so sind wir berechtigt, das Konto vorübergehend zu sperren oder zu löschen.
4.3 Das Netzwerk und die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Split-Free Agreements oder dass das Split-Fee Agreement die Interessen der Partner in ihrem Fall vollständig erfasst und unter den Partnern im Netzwerk geschlossen wurden. Die Partner haben das Split-Free Agreement zu prüfen und – falls sie zusätzliche oder ergänzende Vereinbarungen für erforderlich halten – diese gesondert untereinander zu vereinbaren mit ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft.
4.4 Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für die Erfüllung des Split-Fee Agreements, das die Partner untereinander abschließen. Die Gesellschaft haftet daher auch nicht für die Pflichtverletzungen der Partner.
5.1 Die Partner bieten ausschließlich Jobs und Bewerber an, für die sie beauftragt wurden. Sofern die Beauftragung erlischt, sind alle Daten, Informationen und Materialien zum Job oder zum Bewerber unverzüglich zu löschen.
5.2 Die Partner werden die gesetzlichen Regelungen strengstens befolgen, insbesondere werden Jobpostings, Jobs und Bewerber nach den datenschutz- und AGG-rechtlichen Vorgaben im Netzwerk geteilt.
5.4 Die Bewerber-Holder werden das Unternehmensrecht (in 11. geregelt) beachten.
5.5 Das Netzwerk bietet Partnern eine ideologische Plattform an, die eine erfolgreiche Zusammenarbeit in einem Netzwerkes ermöglicht. Es versteht sich daher von selbst, dass die Kommunikation der Partner vertraulich und von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
6.1 Unsere Dienste auf www.recruitmentcircle.de oder ähnlichen Unterseiten sind urheberrechtlich geschützt. Wir stellen sie dem Partner ausschließlich für die Zwecke der Personalvermittlung sowie -beratung zur Verfügung. Der Partner erhält hierfür ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich befristetes Nutzungsrecht.
6.2 Der Partner ist verpflichtet, uns von jeglichen urheber-, marken-, patent- oder wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen uns aufgrund seiner rechtswidrigen Nutzung von des Netzwerk oder Diensten der Gesellschaft gegen uns geltend machen.
6.3 Die Nutzung personenbezogener Daten besteht im Rahmen der Datenschutzerklärung des Netzwerks (https://www.recruitmentcircle.de/datenschutz).
7.1 Die Nutzung des Netzwerks der Gesellschaft ist kostenfrei.
7.2 Die Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7.2 Die Gesellschaft behält sich vor, monatliche Nutzungsentgelte oder Einrichtungsgebühren zukünftig mit entsprechenden in Kenntnis setzen des Partners einzuführen oder zu erhöhen. Die Gesellschaft wird dem Partner hierzu 6 Wochen vor der angekündigten Einführung oder Erhöhung der Nutzungsgebühr auf elektronischem Weg informieren, Der Partner kann der Gebührenerhöhung innerhalb der 6 Wochen widersprechen mit der Folge, dass sein Widerspruch als Kündigung gilt und seine Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Gebührenerhöhung endet.
7.3 Die monatliche Nutzungsgebühr wird mit Rechnungsstellung für den gesamten Kalendermonat fällig.
7.4 Die Gesellschaft kann Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg übermitteln.
a.1. Die von dem Candidate-Holder an den Job-Holder für eine Vorstellung, die zu einer Einstellung des Endkunden führt, zu zahlende Gebühr berechnet sich wie folgt gemessen an der Vergütung (zzgl. Umsatzsteuer):
a.2. Die von einem Job-Holder an einen Partner vermittelten Job, zu zahlende Gebühr berechnet sich wie folgt gemessen an dem Auftragsvolumen (zzgl. Umsatzsteuer):
b.1 Die Endkunden Gebühren werden über den Job-Holder mit dem Endkunden abgewickelt und entstehen je nach Vereinbarung mit dem mit wirksamen Vertragsabschluss.
b.2 Die Partner Gebühren werden über den Job-Holder und dem entsprechenden Partner abgewickelt, der bei der erfolgreichen Vermittlungen von Dienstleistungen oder Personal tätig geworden ist. Die Partner Gebühren entstehen mit dem Ablauf des Garantiezeitraums die zwischen Job-Holder und Endkunden vereinbart wurden. Mit Garantiezeitraum sind Nachbesetzungs-, Rückerstattungsklauseln oder ähnliches gemeint.
b.3 Die Partner Gebühren sind innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Garantiezeitraums fällig.
c. Eine berechnete Einstellungsgebühr wird in Bezug auf einen Bewerber berechnet, der – ob direkt oder indirekt – infolge oder aus einer Vorstellung durch einen Candidate-Holder innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung, bei dem Endkunden bzw. einer mit dem Endkunden in wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehenden in- oder ausländischen Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft eine Tätigkeit aufnimmt, einen Arbeits-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag abschließt oder eine ähnliche Form der Zusammenarbeit eingeht.
d. Die Gesellschaft und Partner behalten sich das Recht vor, Zinsen auf überfällige Beträge zu einem Satz von 9% jährlich über dem Basiszinssatz zum jeweiligen Zeitpunkt ab dem Fälligkeitstermin bis zum Tag der Zahlung zu berechnen.
e. Für Kunden mit Hauptsitz in der Eurozone – mit EURO (€) als lokaler Währung – werden Rechnungen in EURO (€) gestellt und müssen in EURO (€) beglichen werden, sofern nicht anders vereinbart.
8.1 Wir möchten als Partnernetzwerk kontinuierlich die bestmöglichen Dienste zur Verfügung stellen. Daher können Dienste vorübergehend durch Wartungsarbeiten oder sonstige Verbesserungen nicht verfügbar sein. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit unserer Dienste.
8.2 Weiterhin sind wir nicht verantwortlich für Unterbrechungen, die wir nicht verschuldet haben. Dazu gehören insbesondere
• Server- und Netzausfälle;
• Ausfälle, die auf das Endgerät des Partners oder auf darauf installierte Software zurückzuführen sind.
8.3 Die Partner sollen im eigenen Interesse eine Sicherung der Daten vornehmen, die sie auf www.recruitmentcircle.de oder ähnlichen Diensten posten.
9.1 Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
9.2 Beide Parteien können die Vereinbarung in schriftlicher form mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird Die Gesellschaft das Partnerkonto löschen.
9.3 Beide Parteien sind berechtigt, die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es einer Partei unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Ein wichtiger Grund für Die Gesellschaft liegt insbesondere vor bei
• bei einer Verletzung der zwingenden Vorschriften durch den Partner
• bei einer erheblichen Verletzung der Nutzungsvereinbarung
9.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, das Partnerkonto vorübergehend zu suspendieren, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt.
Für Schadenersatzansprüche, die durch die Gesellschaft, dem Netzwerk, der Partner und unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt. Wie z.B. bei:
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen (Kardinalpflichten).
Das Unternehmensvorrecht betrifft die Job-Holder. Der Partner, der einen zu erfüllenden Endkunden Job an einen anderen Partner des Netzwerks weitergibt, hat ein sogenanntes Vorrecht auf den Endkunden. Somit darf der Partner, welcher den Endkunden Job annimmt, keine neuen Verträge, Vereinbarungen oder Nebenabreden mit dem Endkunden treffen, es sei denn man erhält eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des vermittelnden Partners mit Kenntnisnahme der Gesellschaft. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe von 30.000,- Euro fällig. 20.000,- Euro davon zu zahlen an den jeweiligen Partner und 10.000,- Euro davon zu zahlen an die Gesellschaft.
Das Bewerbervorrecht betrifft die Candidate-Holder. Der Partner, der einen Bewerber an einen anderen Partner des Netzwerks weitergibt, hat ein sogenanntes Vorrecht auf den Bewerber. Somit darf der Partner, welcher den Bewerber annimmt, ihn nicht kontaktieren, Vereinbarungen oder Nebenabreden mit dem Bewerber treffen, es sei denn man erhält eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des vermittelnden Partners mit Kenntnisnahme der Gesellschaft. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe von 30.000,- Euro fällig. 20.000,- Euro davon zu zahlen an den jeweiligen Partner und 10.000,- Euro davon zu zahlen an die Gesellschaft.
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aufgrund oder in Verbindung mit dieser Nutzungsbedingung entstehen, Berlin (Deutschland).
a. Die Netzwerk darf den Namen sowie das Logo des Partners für die Laufzeit dieses Vertrages bis auf Widerruf als Auftragnehmer in seine Referenzliste mit aufnehmen, sofern dies in nicht besonders herausgehobener Art und Weise geschieht. Pressemitteilungen des Partners zur Zusammenarbeit müssen zuvor ausdrücklich und in Textform vom Kunden freigegeben werden.
b. Der Partner darf den Namen sowie das Logo des Netzwerkes für die Laufzeit dieses Vertrages bis auf Widerruf als Auftragnehmer in seine Referenzliste mit aufnehmen, sofern dies in nicht besonders herausgehobener Art und Weise geschieht. Pressemitteilungen des Partners zur Zusammenarbeit müssen zuvor ausdrücklich und in Textform vom Kunden freigegeben werden.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenregelung der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.