der Recruitment Circle GmbH
Alex-Wedding-Straße 7, 10178 Berlin
Geschäftsführer: Raphael Eisenberg
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registerort: Amtsgericht Charlottenburg
USt-IdNr: DE 341625144
Steuernummer: 37/486/51262
Handelsregister B des Amtsgerichts Berlin
registrierte Nummer: HRB 226508 B
E-Mail: info@recruitmentcircle.de
Recruitment Circle GmbH ist ein professionelles Partnernetzwerk (im Folgenden: “Netzwerk” genannt) ausschließlich für Personalvermittler sowie Personalberater, die Bewerber in Festanstellung, auf freiberuflicher Basis vermitteln möchten oder Endkunden in Personalthemen beraten.
Die Nutzung dieses Partnernetzwerks wird in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Partner AGB) für Partnerunternehmen geregelt. Sie gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen & Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft (siehe 1. Definitionen), ihren Kooperationspartnern (im Folgenden: Partner) und beider Kunden (im Folgenden: Endkunden), im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen über die Vermittlung von Aufträgen und Personal von der Gesellschaft geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner erkennt die Gesellschaft nicht an, sofern keine abweichende individuelle und schriftliche Vereinbarung mit einem Vertretungsberechtigten der Gesellschaft getroffen wurde.
Diese AGB regeln abschließend die Leistungen der Recruitment Circle GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) im Bereich der Personalvermittlung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Der Kunde akzeptiert die Geltung dieser AGB, sobald er einen von der Gesellschaft vorgestellten Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einlädt oder von den Dienstleistungen der Gesellschaft in sonstiger Weise Gebrauch macht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben diesen schriftlich zugestimmt.
Die Gesellschaft unterstützt Unternehmen („Kunde“) bei der Suche nach geeignetem Stammpersonal für eine Festanstellung. Im Rahmen unserer Dienstleistung schlagen wir geeignete Kandidaten vor, die den zuvor mitgeteilten Anforderungen bestmöglich entsprechen. Ein Anspruch auf eine tatsächliche Vermittlung oder erfolgreiche Einstellung besteht nicht. Die Entscheidung über die Einstellung, die Vertragsgestaltung und die Prüfung der Eignung des Kandidaten obliegt allein dem Kunden.
Alle durch die Gesellschaft vorgestellten Kandidaten und die damit verbundenen Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Gesellschaft weder an Dritte weitergegeben noch für andere Positionen genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft über Vorkenntnisse (z. B. Eigenbewerbung oder Vorstellung durch Dritte innerhalb der letzten 12 Monate) innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorstellung durch die Gesellschaft schriftlich zu informieren. Andernfalls gilt der Kandidat als durch die Gesellschaft vorgestellt. Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein von der Gesellschaft vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung eingestellt wird, maßgeblich ist der Tag des wirksamen Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten, auch wenn der Beginn des Arbeitsverhältnisses betagt ist. Vorstehende Regelungen in Nr. 2 gelten auch, wenn der Arbeitsvertragsabschluss in einer anderen Funktion oder bei einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen (i.S.d. § 15 AktG) geschieht.
Eine „Vorstellung“ im Sinne dieser Nr. 2 ist die persönliche oder telefonische Befragung des Bewerbers durch den Kunden nach der Anweisung des Kunden gegenüber der Gesellschaft nach einem Bewerber zu suchen; oder die Weiterleitung eines Lebenslaufes oder anderer Informationen an den Kunden, die den Bewerber identifizieren.
Das Vermittlungshonorar berechnet sich auf Basis des vereinbarten Bruttojahresgehalts, dazu zählen neben dem Fixgehalt ebenso Sonderzahlungen wie Boni, Provisionen sowie geldwerte Vorteile. Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens wird pauschal mit EUR 7.500 p.a. in die Berechnung einbezogen.
Die Höhe des Honorars beträgt:
● 25 % (zzgl. USt.) des Brutto-Jahresgehalts bis zu EUR 49.999,-.
● 30 % (zzgl. USt.) des Brutto-Jahresgehalts ab EUR 50.000,-.
Das Mindesthonorar beträgt EUR 12.500 zzgl. USt. Der Kunde verpflichtet sich, der Gesellschaft das Jahresgehalt und die weiteren relevanten Vertragsdetails unmittelbar nach der Einstellung, spätestens zum Ablauf des übernächsten Monats, schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Verletzung dieser Pflicht erstattet der Kunde der Gesellschaft neben der v.g. Vergütung einen Betrag i.H.v. 80 % der Vergütung als Vertragsstrafe.
Die Vergütung wird fällig, sobald der Arbeitsvertrag wirksam abgeschlossen ist. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Kunde stellt der Gesellschaft alle notwendigen Informationen (Anforderungsprofil, Gehaltsrahmen, Einsatzort etc.) zur Verfügung und informiert die Gesellschaft unverzüglich über die Einstellung eines Kandidaten und die Vertragsdetails (insbesondere Gehalt und v.g. Sonderzahlungen). Der Kunde ist allein für die Prüfung von Qualifikationen, Referenzen und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) der Kandidaten verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten.
Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen und Kandidatendaten, strenges Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus. Die Parteien stellen sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt und die Daten ausschließlich zum Zweck der Besetzung der jeweiligen Position genutzt werden.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Honorarforderungen bleiben von einer Kündigung unberührt.
Eine Haftung der Gesellschaft bezüglich der vom Kunden vorgenommenen Bewerberauswahl ist ausgeschlossen, d.h. die Gesellschaft übernimmt für die Eignung eines vom Kunden ausgewählten Bewerbers keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr und haftet auch nicht für Schäden, die auf Falschangaben der Bewerber oder von Dritten oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind. Es wird auch keine Gewähr dafür übernommen, dass ein vorgestellter Bewerber vor Vertragsschluss mit dem Kunden nicht anderweitig vermittelt wird, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Die Gesellschaft haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Gesellschaft auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Die Gesellschaft darf den Namen sowie das Logo des Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages bis auf Widerruf als Auftragnehmer in seine Referenzliste mit aufnehmen, sofern dies in nicht besonders herausgehobener Art und Weise geschieht. Pressemitteilungen des Partners zur Zusammenarbeit müssen zuvor ausdrücklich und in Textform vom Kunden freigegeben werden.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.